COVID-19 Budenbetrieb
Regelungen zum Budenbetrieb
gültig ab 19.05.2021
- Die maximale Personenanzahl auf der Bude beträgt 4 Personen.
- Einlass ist nur dann erlaubt, wenn fakultativ eine der folgenden Voraussetzungen auf jede Person zutrifft:
– Antigen-Selbsttest (max 24h alt)
– Antigen-Test einer befugten Stelle (max 48h alt)
– PCR-Test (max 72h alt)
– Erfolgreiche Coronainfektion samt Attest (max 6 Monate her)
– Positiver Antikörpertest (max 3 Monate alt)
– Impfung (genaue Zeiten in §1 Abs 2 Z5 lit a-d der VO) - Beim Betreten der Bude sind die Hände zu desinfizieren.
- Gäste sind nur in kleiner Anzahl zugelassen und müssen sich ebenfalls in Budenbuch eintragen.
- Auf der Bude ist der Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten.
- Im Budenbuch ist der Zeitpunkt des Kommens und Gehens für ein lückenloses Contact-Tracing gut leserlich einzutragen. Das Eintragen in das Budenbuch ist verpflichtend.
- Die Sperrstunde mit 22:00 Uhr ist konsequent einzuhalten – dies bedeutet, dass niemand nach 22:00 Uhr auf der Bude sein darf. Wir appellieren diesbezüglich und hinsichtlich aller weiteren Details der jeweils gültigen Verordnungen an die Eigenverantwortung eines jeden Bundesbruders.
- Es herrscht durchgehende FFP2-Pflicht (außer beim Essen/Trinken).